Externe Ausländerberatung in hessischen Justizvollzugsanstalten

Die Externe Ausländer- und Integrationsberatung (EAB/EIB) in hessischen Justizvollzugsanstalten (JVA) ist ein freiwilliges Angebot und steht grundsätzlich allen ausländischen Inhaftierten offen.

Straffälligkeit kann bei Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit erhebliche Folgen für den bisherigen Aufenthaltsstatus haben und kann die künftige Lebensplanung entscheidend beeinflussen. Häufig erschweren zudem geringe Deutschkenntnisse, mangelndes Wissen über unser Rechtssystem, Unsicherheiten im Umgang mit Behörden und Institutionen, Komplikationen bei der Kontaktaufnahme und Kontaktpflege zu Angehörigen im Ausland sowie der beschränkte Zugang zu Informations- und Kulturangeboten das Leben in Haft. Auch die Vorbereitung auf das künftige Leben in Freiheit kann dadurch nachhaltig beeinträchtigt sein.

 

Ziel der EAB/EIB ist es, die genannten Problemlagen aufzufangen und aufzuarbeiten. Den ausländischen Inhaftierten soll ermöglicht werden, konkrete Informationen und Erkenntnisse zu ihrer aufenthaltsrechtlichen Situation zu erlangen. Durch Beratung und Begleitung während der Haft sollen sie in die Lage versetzt werden, ihre Situation realistisch zu reflektieren, sich darauf einzustellen und entsprechend zu handeln.

 

 

Die EAB/EIB ist im dienstrechtlichen Sinne ein von der Justizvollzugsanstalt unabhängiges Angebot. Der Arbeitsansatz trägt den institutionellen Rahmenbedingungen der jeweiligen Justizvollzugsanstalt vor Ort Rechnung und findet in enger Kooperation mit den Fachdiensten der JVA statt.

 

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